GESCHENKPOLITIK

Das Überreichen und Annehmen von Geschenken erleichtert den Aufbau und die Entwicklung von Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern. Allerdings können einige Geschenke als Form von Korruption angesehen werden oder den Ruf der Gesellschaft Zarząd Morskiego Portu Police Sp. z o.o. und der Kapitalgruppe Grupa Azoty schädigen. Daher hat die Gesellschaft Verhaltensregeln entwickelt, die in der Geschenkpolitik der Zarząd Morskiego Portu Police Sp. z o.o. beschrieben sind und für ihre Mitarbeiter und Partner verbindlich sind.

Die Geschenkpolitik präzisiert die in der Ethikrichtlinie und der Antikorruptionsrichtlinie angegebenen Grundsätze und erweitert das Wissen der Mitarbeiter über die Arten von Geschenken, die sie überreichen oder annehmen dürfen, sowie die in der Gesellschaft Zarząd Morskiego Portu Police Sp. z o.o. zulässigen Bedingungen und Regeln für das Schenken oder Annehmen von Geschenken. Die beschriebenen Verhaltensregeln tragen dazu bei, das Risiko von Korruptionsverdacht in den Tätigkeiten der Gesellschaft Zarząd Morskiego Portu Police Sp. z o.o. in allen Rechtsgebieten, in denen sie tätig ist, zu verringern, gemäß dem Grundsatz „Null Toleranz für Korruption“.

Das Verfahren richtet sich nach dem Wert des erhaltenen oder überreichten Geschenks. Zu beachten ist, dass für Geschenke mit einem Einzelwert von über 200 PLN brutto Folgendes gilt:

  • Beim Überreichen von Geschenken – die Information ist der zuständigen organisatorischen Einheit zu übermitteln, die verpflichtet ist, entsprechende Steuererklärungen einzureichen.
  • Beim Annehmen von Geschenken wird monatlich ein Register erstellt, das dann der zuständigen organisatorischen Einheit zur Aufnahme in die Steuerabrechnungen der Gesellschaft übergeben wird.

Das regelmäßige Überreichen von Geschenken (im Wert von über 400 PLN brutto innerhalb eines Jahres) an dieselbe Person ist verboten.

Das Annehmen eines Geschenks, eines materiellen Vorteils oder eines persönlichen Vorteils durch einen Mitarbeiter:

  • der an einem Beschaffungsverfahren teilnimmt, oder
  • direkt an der Auswahl von Lieferanten oder Dienstleistern beteiligt ist, oder
  • die Umsetzung von Verträgen überwacht, oder
  • die Abnahme von Arbeiten (Bestätigung ihrer Fertigstellung) durchführt,

ist verboten.

Das Annehmen von Geschenken in Form von Geld oder gleichwertigen Mitteln (z. B. Gutscheine, Aktien) durch einen Mitarbeiter ist verboten.

Zarząd Morskiego Portu Police Sp. z o.o. hat außerdem Regeln für die einmaligen Kosten eines Essens (einschließlich Getränke) während eines Geschäftstreffens eingeführt, um Mäßigung und notwendige Bescheidenheit unter den Mitarbeitern in diesem Bereich sicherzustellen. Die Kosten dürfen (durchschnittlich pro Person) nicht überschreiten:

  • für Frühstück – 100 PLN brutto in Polen und den Gegenwert von 50 EUR brutto im Ausland,
  • für Mittagessen – 150 PLN brutto in Polen und den Gegenwert von 75 EUR brutto im Ausland,
  • für Abendessen – 200 PLN brutto in Polen und den Gegenwert von 100 EUR brutto im Ausland.

Bei jedem Geschäftstreffen gehen eventuelle Trinkgelder zu Lasten des Einladenden und werden aus privaten Mitteln bezahlt.

Verdachtsfälle eines Verstoßes gegen die Geschenkpolitik innerhalb der Gesellschaft Zarząd Morskiego Portu Police Sp. z o.o. sind zu melden an:

  • Compliance-Beauftragter
    E-Mail: sygnalista@portpolice.pl
  • oder an die Adresse der Gesellschaft:
    Zarząd Morskiego Portu Police Sp. z o.o.
    ul. Kuźnicka 1
    72-010 Police